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Dies ist die Druckversion eines Artikels aus dem Online-Angebot des NABU Schorndorf und Umgebung e.V. Sie finden ihn bei www.nabu-schorndorf.de unter / Presse / Archiv 2008 / Naturschützer: Flotowstraße verhindern
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Schorndorfer Nachrichten
vom 31. Januar 2008 Naturschützer: Flotowstraße verhindernEine Bebauung wird auch nach der zwischen Landratsamt und Stadt ausgehandelten Kompromisslösung abgelehnt
Schorndorf. Auf die Unzulässigkeit des geplanten Baugebiets "Flotowstraße" weisen die Schorndorfer Gruppen des Bund für Umweltschutz (BUND) und des Naturschutzbundes (Nabu) erneut hin. In einem Brief an den Schorndorfer OB Matthias Klopfer sowie an alle Vorsitzenden der Schorndorfer Gemeinderatsfraktionen haben sie dazu aufgefordert, den vorgesehenen Bebauungsplan Fuchshof (Flotowstraße) nicht zu beschließen
Außerdem wandten sich die Naturschützer an Umweltministerin Tanja Gönner, Regierungspräsident Johannes Schmalzl und Landrat Johannes Fuchs mit der Bitte, für die Einhaltung des geltenden Rechts zu sorgen. Auslöser für diese gemeinsame Initiative von BUND und Nabu ist die Nachricht, wonach sich Landratsamt und Stadtverwaltung auf eine Kompromisslösung verständigt haben. Den Naturschützern wurde laut einer Pressemitteilung vom Stadtplanungsamt bestätigt, dass die Bebauung der Flotowstraße auf Basis dieses Kompromisses nun weiterverfolgt wird.
Lebensraum von Halsbandschnäpper, Wendehals, Neuntöter, Grauspecht
Die Auseinandersetzung um die 0,3 Hektar große Fläche geht schon lange. Bereits im August 2004 wiesen Nabu und BUND in einer Stellungnahme zum Flächennutzungsplan darauf hin, dass die zur Bebauung vorgesehene Fläche südlich der Flotowstraße innerhalb eines EU-Vogelschutzgebietes liegt und eine Bebauung daher nach geltender Rechtslage nicht möglich ist. Es geht um die Lebensstätten insbesondere von Mittelspecht, Halsbandschnäpper, Wendehals, Neuntöter und Grauspecht. Von der Stadtverwaltung Schorndorf beauftragte Untersuchungen bescheinigten nur unwesentliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes. Dem widersprachen BUND und Nabu entschieden und sahen sich in ihrer Einschätzung vom Regierungspräsidium voll bestätigt.
Anders offenbar das Umweltschutzamt des Landkreises: Der zwischen Landratsamt und Stadt vereinbarte Kompromiss sieht den ursprünglichen Bebauungsplan in fast vollständigem Umfang vor. Lediglich die Feldhecke wurde ausgeklammert; alle anderen Bereiche sollen trotz des Vogelschutzgebietes bebaut werden. Vor diesem Hintergrund machen BUND und Nabu erneut deutlich, dass dies nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zulässig sei und im krassen Widerspruch zur gängigen Rechtspraxis stehen würde.
Die strenge Regelung der europäischen Vogelschutzrichtlinie gilt laut Nabu deshalb, weil Baden-Württemberg diese Richtlinie noch nicht in eigenes Recht umgesetzt hat, obwohl sie seit fast 30 Jahren besteht. Konsequenz sei, dass Eingriffe in ein der EU gemeldetes Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg generell nur aus Gründen der Volksgesundheit, öffentlichen Sicherheit und Ähnlichem möglich seien.
Solche Gründe seien beim Bebauungsvorhaben "Flotowstraße" ganz sicher nicht zu erkennen, meinen die Natur- und Vogelschützer. Außerdem habe die Stadt Schorndorf laut Flächennutzungsplan rund 40 Hektar verfügbare Wohnbaufläche in der Gesamtstadt und damit wohl keine Bauplatznot. Deshalb sollten Stadtverwaltung und Gemeinderat endgültig vom Bebauungsplan Flotowstraße Abstand nehmen. Mit diesem Appell wollen BUND und Nabu eigenem Bekunden zufolge eine weitere Zuspitzung des strittigen Verfahrens vermeiden
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