Die Summe macht's!Zur Summationswirkung bei Eingriffen in Natura 200-GebieteBei Vorhaben, die einen potenziellen Eingriff in ein Natura 2000-Gebiet darstellen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Dabei müssen auch alle anderen Vorhaben berücksichtigt werden, die dasselbe Natura 2000-Gebiet betreffen und bereits realisiert oder hinreichend konkretisiert sind. Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Schutzgebiete Stück um Stück angeknabbert werden. Dies ist insbesondere bei großen Natura 2000-Gebieten wichtig, wie dem Natura 2000-Gebiet (und zugleich Vogelschutzgebiet) im Remstal, das von Geradstetten bis Waldhausen reicht. Auf diese Rechtslage hat der NABU-Kreisverband im letzten Jahr deutlich aufmerksam gemacht. Ist es Zufall, dass es seither um das geplante Bauvorhaben südlich der Flotowstraße ziemlich ruhig geworden ist? Michael Rommel
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